von Axel Fersen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat den Umbau selbst auf den Punkt gebracht. Mit der Reform „hin zu echten Geheimdiensten“ würden tragende Säulen der Sicherheitsarchitektur gestärkt, erklärte er am 12. August 2026, als das Kabinett den Entwurf beschloss (Pressemitteilung der Bundesregierung). Der Entwurf umfasst 732 Seiten. Gesetz ist er noch nicht: Bundesrat und Bundestag beraten erst.
Ein Teil davon handelt von Wohnungstüren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll Wohnungen künftig heimlich betreten dürfen. Nicht, um sie zu durchsuchen, sondern um nachrichtendienstliche Mittel anzubringen: eine Wanze, einen Staatstrojaner auf dem Laptop. Vorausgesetzt werden eine „konkretisierte Gefahr für besonders gewichtige Rechtsgüter“ und die Genehmigung des Unabhängigen Kontrollrats. Der Rechtsjournalist Christian Rath hat in der taz auf das Offensichtliche hingewiesen: Dass die Beamten bei dieser Gelegenheit nicht auch die Schubladen durchsehen, ist zwar verboten, lässt sich aber nicht kontrollieren, weil der ganze Vorgang geheim bleibt (taz, 12.08.2026). Hinzu kommt die Online-Durchsuchung von Rechnern und Smartphones, die das Bundesamt erstmals einsetzen darf.
Stasi-Zentrale, Bildquelle: Wikipedia
Der Bundesnachrichtendienst wiederum darf Inhaltsdaten sechs Monate und Metadaten zwölf Monate speichern, bevor sie überhaupt gesichtet werden. Die Bundesregierung nennt das „kaltstartfähig“. Kanzleramtsministerin Nina Warken hob hervor, dass der Dienst künftig Hackergruppen abschalten und auch Desinformation verbreiten dürfe. Dazu kommen Rechtsgrundlagen für den biometrischen Abgleich von Bilddaten und für den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Auswertung. Die Eingriffsschwellen reichen im Entwurf, so die Bundesregierung, vom intelligenten Kühlschrank bis zum privat genutzten Mobiltelefon.
Die Kontrolle wird gleichzeitig neu sortiert. Der Unabhängige Kontrollrat übernimmt die Aufgaben der G10-Kommission und dazu die datenschutzrechtliche Aufsicht, die bisher bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz lag. Louisa Specht-Riemenschneider, die dieses Amt bis September innehat, hält Teile des Entwurfs für verfassungswidrig. Nachrichtendienste sollten, sagte sie der Süddeutschen Zeitung, „nicht handeln und eingreifen dürfen wie eine Polizei“ (taz, 28.07.2026). Bündelung ist nicht dasselbe wie Stärkung, und ob der Kontrollrat Personal, technische Expertise und Zugriff auf die Systeme bekommt, die er für diese Aufgabe bräuchte, wird das parlamentarische Verfahren zeigen müssen.
Der Streit dahinter ist älter als die Bundesrepublik selbst. Am 14. April 1949 schrieben die Militärgouverneure der Westzonen dem Parlamentarischen Rat, die geplante Stelle zur Sammlung von Auskunft über umstürzlerische Tätigkeiten solle „keine Polizeibefugnisse“ haben. Die Bundeszentrale für politische Bildung nennt als Beispiele für solche Befugnisse ausdrücklich vorläufige Festnahmen und Hausdurchsuchungen (bpb.de). Aus diesem Brief stammt das Trennungsgebot. FDP-Chef Wolfgang Kubicki spricht deshalb von einem „historischen Tabubruch“ und sagt, er wolle in Deutschland keine Geheimpolizei (fdp.de).
Befugnisse überdauern Minister, Behördenleiter und Koalitionen. Ein Instrument, das gegen Sabotage und Spionage geschaffen wird, liegt später jeder Regierung in der Schublade, die es vorfindet. Wer über diesen Entwurf abstimmt, entscheidet nicht darüber, was das Bundesamt für Verfassungsschutz im kommenden Jahr damit tut. Entschieden wird, was eine beliebige künftige Regierung damit tun könnte. In Sachsen-Anhalt steht eine Landtagswahl bevor; die Frage ist nicht hypothetisch.
Die Verfassung des Freistaates Sachsen enthält seit dem 27. Mai 1992 einen Satz, den das Grundgesetz nie für nötig hielt: Der Freistaat unterhält keinen Geheimdienst mit polizeilichen Befugnissen. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat 2005 erläutert, woher er kommt – der Verfassungsgeber habe nach den historischen Erfahrungen mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR Polizei und Geheimdienst so weit wie möglich voneinander abgrenzen wollen (Urteil vom 21.07.2005, Vf. 67-II-04). Vierunddreißig Jahre später beschließt ein Kabinett in Berlin, dass ein Bundesamt Wohnungen betreten darf, ohne dass die Bewohner es je erfahren. Wer den Vergleich mit der Stasi an dieser Stelle für unangemessen hält, möge erklären, warum die Ostdeutschen 1992 genau diesen Satz für nötig hielten.
Quellen
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 12.08.2026: Bundeskabinett beschließt Reform des Rechts der Nachrichtendienste (Pressemitteilung 147). https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskabinett-beschliesst-reform-des-rechts-der-nachrichtendienste-2449432
Bundesministerium des Innern: Gesetzgebungsverfahren – Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Referenten- und Regierungsentwurf). https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/OESI2/nachrichtendienstrecht.html
Christian Rath: Geheimdienstreform – Heimliche Hausbesuche sollen erlaubt werden, taz, 12.08.2026. https://taz.de/Geheimdienstreform/!6203844/
Christian Rath: Geheimdienstkontrolle aus einer Hand, taz, 12.08.2026. https://taz.de/Gesetzentwurf-der-Bundesregierung/!6203671/
Frederik Eikmanns: Geheimdienste mit so viel Macht wie nie zuvor, taz, 11.08.2026. https://taz.de/Reform-Geheimdienste-mit-so-viel-Macht-wie-nie-zuvor/!6203568/
taz, 28.07.2026: Bundesdatenschutzbeauftragte über die Geheimdienstreform (zum Interview Specht-Riemenschneiders in der Süddeutschen Zeitung vom 28.07.2026). https://taz.de/Bundesdatenschutzbeauftragte-ueber-Geheimdienstreform-Seid-ihr-bescheuert/!6198179/
netzpolitik.org, 10.07.2026: Geheimdienstreform – Zeitenwende für Spione. https://netzpolitik.org/2026/geheimdienstreform-zeitenwende-fuer-spione/
Freie Demokratische Partei, 13.08.2026: Kubicki – „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei“. https://www.fdp.de/kubicki-ich-will-deutschland-keine-geheimpolizei
Jonas Grutzpalk / Tanja Zischke: Nachrichtendienste in Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung, 14.06.2012 (zum Polizeibrief vom 14. April 1949). https://www.bpb.de/themen/innere-sicherheit/dossier-innere-sicherheit/135216/nachrichtendienste-in-deutschland/
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Urteil vom 21. Juli 2005, Vf. 67-II-04: Sächsisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig. https://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/saechsisches-verfassungsschutzgesetz-teilweise-verfassungswidrig-4432.html
Verfassung des Freistaates Sachsen vom 27. Mai 1992, Art. 83 Abs. 3 Satz 1. https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3975-Saechsische-Verfassung
ZDFheute, 12.08.2026: Kabinett will Geheimdiensten mehr Macht geben. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/geheimdienstreform-bnd-warken-fdp-100.html
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